Abbiegen auf den Parkplatz gesehen habe, dass das andere Motorfahrzeug unmittelbar nach ihm ebenfalls die Strasse verlassen habe (GA act. 27). Zudem präzisierte er, dass der Beschuldigte sich bereits ausserhalb des anderen Motorfahrzeuges befunden habe, als er zwischendurch sein eigenes Motorfahrzeug zum Rauchen verlassen habe. Der Beschuldigte habe zu diesem Zeitpunkt wild gestikuliert und «hurra» sowie weitere Ausdrücke dieser Art gerufen, so dass es den Anschein erweckt habe, dass er etwas zu feiern habe (GA act. 25 f. und 28).