3.2. Mit Eingabe vom 5. August 2024 reichte der Beschuldigte vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein. 3.3. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 22. August 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Baden die Abweisung der Berufung. -3- 3.4. Die Berufungsverhandlung fand am 27. September 2024 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: