Nachdem der Beschuldigte am 22.08.2023, ca. 19.00 Uhr, in einer unbekannten Bar in Wettingen Alkohol konsumierte, setzte er sich zu einem unbekannten Zeitpunkt ans Steuer des Personenwagens «VW Passat», […], und fuhr von Wettingen nach Q._____ an die R- Strasse 121. Dort konnte er um ca. 20.45 Uhr durch Passanten hinter dem Fahrzeug auf dem Boden liegend, angetroffen werden. Die ausgerückte Polizei führte beim Beschuldigten daraufhin zwei Atem-Alkoholmessungen durch, welche positiv ausfielen (beide 0.58 mg/l). Die daraufhin angeordnete Blutprobe ergab eine rückgerechnete qualifizierte Blutalkoholkonzentration von minimal 1.31 g/kg.