In tatsächlicher Hinsicht wurde dem Gesuchsteller vorgeworfen, er sei am 29. Oktober 2020 auf der Autobahn A1 mit einem Lieferwagen in einen vor ihm fahrenden Personenwagen gefahren, da dieser habe abbremsen müssen, was er zu spät realisiert habe. 1.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden hat mit Verfügung vom 9. Februar 2023 die auf die Kosten beschränkte Einsprache des Gesuchstellers «abgewiesen».