Gegenstand Revisionsgesuch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden ST.2020.9045 vom 10. Februar 2022 sowie die Verfügung der Präsidentin des Bezirksgerichts Baden ST.2022.59 vom 9. Februar 2023 -2- Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Baden hat A._____ (Gesuchsteller) mit Strafbefehl vom 10. Februar 2022 wegen Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs zufolge mangelnder Aufmerksamkeit zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt.