5. [in Rechtskraft erwachsen] Das beschlagnahmte Mobiltelefon «Samsung Galaxy» inkl. SIM-Karte wird dem Beschuldigten auf Verlangen herausgegeben. - 21 - Wird das Mobiltelefon nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 6. 6.1. Die anteilsmässig auf den Beschuldigten entfallenden obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 4'000.00 werden dem Beschuldigten zur Hälfte mit Fr. 2'000.00 auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen.