Der Beschuldigte wird von den Vorwürfen der versuchten vorsätzlichen Tötung sowie der Widerhandlung gegen das Waffengesetz freigesprochen. Diese Vorwürfe standen jedoch in einem sehr engen sachlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang zur begangenen Drohung und der Sachentziehung, betreffend welche Schuldsprüche ergehen. Es rechtfertigt sich deshalb, dem Beschuldigten die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 7'962.70 (inkl. auf ihn entfallenden Anteil der Anklagegebühr von Fr. 1'416.70) vollumfänglich aufzuerlegen.