831 f.), kann ihm nicht geglaubt werden, hat er dies doch gerade in keiner Weise versucht, was im gegenteiligen Fall jedoch gerade zu erwarten gewesen wäre. Auch die weitere Angabe des Beschuldigten, wonach er nichts gesehen habe, weil er erst später dazugekommen sei (UA act. 2227), ist als reine Schutzbehauptung zu qualifizieren, ist doch erstellt, dass der Beschuldigte anlässlich der Auseinandersetzung auf dem Parkplatz anwesend war (vgl. hierzu oben). Anhand der Aussage des Beschuldigten, wonach er A._____ sofort nachgegangen sei, als dieser die Wohnung verlassen habe, weil er nicht gewollt habe, dass er sich mit D._____ streite (UA act.