__ zugegangen sei, dabei eine deutlich vernehmbare Ladebewegung gemacht habe und daraufhin D._____ mit seiner Hand am Hals gepackt habe und mit der anderen Hand den Lauf der Waffe gegen die Stirn von D._____ gehalten und dabei zu diesem gesagt habe, dass es sich um eine echte, geladene Waffe handle. Er solle sich hinknien, es sei gleich vorbei. Es sei nun fertig und werde hier beendet. Währenddessen seien der Beschuldigte und B._____ neben A._____ und D._____ gestanden. Eventualiter hätten sich der Beschuldigte und B._____ in unmittelbarer Nähe aufgehalten und seien spätestens zu diesem Zeitpunkt hinzugetreten