der Hand zurückgezogen habe. Unmittelbar vor dem Vorfall habe er gesehen, wie A._____ nach unten gegangen sei, woraufhin er ihm sofort nachgegangen sei, weil er nicht gewollt habe, dass es zu einem Streit zwischen A._____ und D._____ komme (UA act. 831 ff.; 2087 f.). Diese Aussagen decken sich mit jenen von D._____. Dieser gab zu Protokoll, dass während der Auseinandersetzung lediglich A._____ sowie die Person mit dem Messer, also B._____, aktiv auf ihn eingewirkt hätten. Weitere Personen seien nicht in seiner unmittelbaren Nähe gewesen. Der Beschuldigte sei weiter weg gestanden und habe ihn nicht angegriffen. Im Gegenteil zu A.