_ aufgefordert habe, nach unten zu kommen und die Schulden zu begleichen, habe A._____, der D._____ zuerst nicht habe sprechen wollen, dem Beschuldigten sowie dem Mitbeschuldigten B._____ mitgeteilt, dass D._____ vor Ort sei, ihn bedrohe und Schulden eintreiben wolle. In der Folge hätten der Beschuldigte, B._____ und A._____ am Wohnort von A._____, eventualiter woanders, gemeinsam den Entschluss gefasst, in mittäterschaftlichem Zusammenwirken D._____ davon abzuhalten, A._____ weiterhin aufzusuchen, um bei ihm Geld einzutreiben und sich dazu mindestens mit einer Waffe und einem Messer zu bewaffnen, D._____ zusammen zu stellen und ihm grosse Angst einzujagen.