2.2. Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, sich der versuchten vorsätzlichen Tötung gemäss Art. 111 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB schuldig gemacht zu haben. D._____ habe sich am 13. November 2022 gegen 19.00 Uhr in der Absicht, beim Mitbeschuldigten A._____ noch offene Schulden einzutreiben, mit seinem Personenwagen zum Parkplatz an der U-Strasse in V._____, auf Höhe der W-Strasse […] begeben. Nachdem D._____ A._____ mehrfach kontaktiert und ihm eine Fotoaufnahme seines in der Garage geparkten Fahrzeugs zugestellt und A._____ aufgefordert habe, nach unten zu kommen und die Schulden zu begleichen, habe A._____, der D._____