2. Mit Urteil vom 14. März 2024 sprach das Bezirksgericht Lenzburg den Beschuldigten vollumfänglich frei und sah in der Folge von der Anordnung einer Landesverweisung ab. Weiter sprach es dem Beschuldigten für die zu Unrecht ausgestandene Untersuchungshaft von 143 Tagen eine Entschädigung von Fr. 28'600.00 nebst Zins zu 5 % seit 25. Januar 2023 sowie eine Entschädigung für dessen Reisekosten von Fr. 263.45 zu. Schliesslich ordnete es die Rückgabe des beschlagnahmten Mobiltelefons «Samsung Galaxy» inkl. SIM-Karte sowie die Rückerstattung der geleisteten Sicherheitsleistung von Fr. 10'000.00 an den Beschuldigten an.