Der Beschuldigte wird vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Waffengesetz freigesprochen. Dieser untergeordnete Vorwurf stand in einem sehr engen sachlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang zur versuchten vorsätzlichen Tötung sowie zur Drohung, betreffend welche Schuldsprüche ergehen, stehen doch sämtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 13. November 2022. Es rechtfertigt sich deshalb, dem Beschuldigten die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 7'962.70 (inkl. auf ihn entfallenden Anteil der Anklagegebühr von Fr. 1'416.70) vollumfänglich aufzuerlegen.