Aufgrund dessen erweist sich für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung inkl. Verfassen der Berufungsbegründung ein Aufwand von 7 Stunden als angemessen. Sodann ist die auf 10.83 Stunden geschätzte Dauer der Berufungsverhandlung inkl. kurzem Hin- und Rückweg – unter Berücksichtigung dessen, dass die Beratungszeit nicht zu entschädigen ist – auf die effektive Dauer zu kürzen. Damit ergibt sich ein angemessener sowie verhältnismässiger Aufwand von 24.85 Stunden à Fr. 220.00. Hinzu kommen die Auslagen von 3 % sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer und - 39 -