Für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung inkl. das Verfassen der 13- seitigen Berufungsbegründung macht der amtliche Verteidiger einen Aufwand von insgesamt beinahe 14 Stunden geltend (Annahme eines Aufwands von 1.5 Stunden am 28. Oktober 2024 mangels genauer Aufteilung der Positionen). Dies erscheint aufgrund dessen, dass der amtliche Verteidiger mit der Strafuntersuchung und den Akten bereits bestens vertraut war und im Berufungsverfahren – bis auf das kurz gehaltene Eventualvorbringen der Notwehrsituation – im Wesentlichen keine neue Strategie verfolgt und grösstenteils dieselben Argumente wie vor Vorinstanz vorgebracht hat, als deutlich überhöht.