obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 4'000.00 zu 7/8 mit Fr. 3'500.00 und dem Privatkläger D._____ zu 1/8 mit Fr. 500.00 aufzuerlegen. Zum abzuweisenden Gesuch des Privatklägers um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege siehe unten.