__ nachhaltige Folgeschäden geltend, welche zwar nicht weiter dokumentiert sind, jedoch aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung und dem allgemeinen Lauf der Dinge nicht unglaubhaft erscheinen. Es ist nicht ausser Acht zu lassen, dass es sich um ein versuchtes Tötungsdelikt handelt und der Beschuldigte nicht etwa bloss fahrlässig, sondern eventualvorsätzlich gehandelt hat. Auch ist von einem erheblichen Verschulden des Beschuldigten auszugehen. Unter Würdigung der gesamten Umstände erscheint die dem Privatkläger von der Vorinstanz zugesprochene Genugtuung von Fr. 15'000.00 angemessen. - 37 -