Er sei aktuell nicht in medizinischer Behandlung, wolle jedoch neuerliche Untersuchungen anstrengen, sobald er nach seiner baldig anstehenden Festanstellung krankenversichert sein werde. Zu seinem psychischen Gesundheitszustand führte er aus, aufgrund der Tat nach wie vor an Albträumen zu leiden (Protokoll Berufungsverhandlung S. 7 ff.). Folglich macht D._____ nachhaltige Folgeschäden geltend, welche zwar nicht weiter dokumentiert sind, jedoch aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung und dem allgemeinen Lauf der Dinge nicht unglaubhaft erscheinen.