7.6. Zusammenfassend ist gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. a StGB eine obligatorische Landesverweisung für die Dauer von 10 Jahren anzuordnen. Die Berufung des Beschuldigten erweist sich in diesem Punkt als unbegründet. 8. Zivilforderung 8.1. Die Vorinstanz hat die Schadenersatzforderung des Privatklägers D._____ auf den Zivilweg verwiesen und den Beschuldigten verpflichtet, dem Privatkläger D._____ eine Genugtuung von Fr. 15'000.00 zzgl. Zins zu 5 % seit 13. November 2022 zu bezahlen. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, die Zivilforderung des Privatklägers D._____ sei abzuweisen (Berufungserklärung S. 2).