seines Cousins, A._____, der L._____ GmbH angestellt und erzielte einen monatlichen Bruttolohn von Fr. 3'100.00 (MIKA-Akten S. 5 ff.). Er habe weder eine Berufslehre noch eine Weiterbildung absolviert. Eigenen Angaben zufolge habe er – bis auf einen Betrag von ca. Fr. 1'000.00 auf seinem Sperrkonto – weder Vermögen noch Schulden (Protokoll Berufungsverhandlung S. 24; UA act. 609; 134 ff.).