7.4. 7.4.1. Der heute 24-jährige Beschuldigte ist ledig und kinderlos (Protokoll Berufungsverhandlung S. 24). Er ist zwar in Zürich geboren und hat eigenen Angaben zufolge bis zu seinem fünften Lebensjahr in der Schweiz gelebt, ist danach jedoch in Italien aufgewachsen und am 1. April 2022 und somit erst sieben Monate vor der Tat im Alter von 21 Jahren wieder in die Schweiz eingereist (MIKA-Akten S. 13; UA act. 611; 131 ff.). Er verfügt über eine Aufenthaltsbewilligung B (MIKA-Akten S. 13). Der Beschuldigte hält sich demnach nach einem längeren Unterbruch erst wieder seit zweieinhalb Jahren in der Schweiz auf, wobei er davon beinahe zwei Jahre inhaftiert verbracht hat.