Was die persönlichen Verhältnisse anbelangt, so ist der heute 24-jährige Beschuldigte, welcher sich aktuell in der Justizvollzugsanstalt Thorberg befindet, ledig und kinderlos (Protokoll Berufungsverhandlung S. 24). Vor seiner Verhaftung war er als Gipser im Unternehmen seines Cousins, dem Mitbeschuldigten A._____, der L._____ GmbH angestellt (UA act. 609). Ausserordentliche Umstände, welche eine erhöhte Strafempfindlichkeit zu begründen vermögen, liegen nicht vor (vgl. statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_18/2022 vom 23. Juni 2022 E. 2.6.1 mit Hinweisen). Damit ist die Täterkomponente neutral zu berücksichtigen.