mit seiner freien Hand an dessen Hals festhielt, während er die Soft-Air-Pistole auf D._____ richtete. Bei der Todesdrohung handelt es sich um eine Drohung gegen das höchstwertige Rechtsgut, das Leben, und damit um die schwerstmögliche Drohung, zumal der Eintritt der Drohung durch den Einbezug einer vermeintlich echten und somit potenziell tödlichen Waffe eindrücklich unterstrichen worden ist. Entsprechend hoch ist die Verletzung des geschützten Rechtsguts zu veranschlagen.