4.3. Gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. a WG wird bestraft, wer vorsätzlich ohne Berechtigung eine Waffe u.a. besitzt oder trägt. Zu den Waffen im Sinne des Waffengesetztes gehört auch eine mit einer echten Schusswaffe zum Verwechseln ähnliche Soft-Air-Pistole (Art. 4 Abs. 1 lit. g WG). 4.4. Der Mitbeschuldigte A._____ hat angegeben, dass die Soft-Air-Pistole ihm gehöre und dass er diese am 13. November 2022 zum Parkplatz rausgenommen habe (UA act. 2082 f.). Folglich hat nicht der Beschuldigte, sondern A._____ die Soft-Air-Pistole «Pietro Beretta», die aufgrund ihres Aussehens mit einer echten Feuerwaffe verwechselt werden kann (vgl. UA - 22 -