mit der durch A._____ mitgeführten Soft-Air-Pistole Todesangst einzujagen, um diesen davon abzuhalten, A._____ weiterhin aufzusuchen. Aufgrund der Mittäterschaft sind die durch A._____ begangenen Tatbeiträge auch dem Beschuldigten zuzurechnen. D._____ hat am 21. November 2022 Strafantrag gegen den Beschuldigten gestellt (UA act. 2099; 2291) und an seiner gleichentags durchgeführten Einvernahme zu Protokoll gegeben, dass es sich um eine echte Pistole gehandelt habe (UA act. 2104). Dies zeigt, dass er selbst mehrere Tage nach dem Vorfall noch davon überzeugt war, mit einer echten Pistole - 21 -