Leben bedroht habe, als A._____ mit der mit einer echten Feuerwaffe verwechselbaren Soft-Air-Pistole «Pietro Beretta» in der Hand direkt auf D._____ zugegangen sei, dabei eine deutlich vernehmbare Ladebewegung gemacht habe und daraufhin D._____ mit seiner Hand, am Hals gepackt habe und mit der anderen Hand den Lauf der Waffe gegen die Stirn von D._____ gehalten und dabei zu diesem gesagt habe, dass es sich um eine echte, geladene Waffe handle. Er solle sich hinknien, es sei gleich vorbei. Es sei nun fertig und werde hier beendet. Währenddessen seien der Beschuldigte und C._____ neben A._____ und D._____ gestanden. Eventualiter hätten sich der Beschuldigte und C.__