mit der Begleichung der Geldschulden zu behelligen. Dies wird durch A._____ denn auch explizit bestätigt (Plädoyer des amtlichen Verteidigers Brändli an der Berufungsverhandlung S. 7). Für den Fall, dass dieser Einschüchterungsversuch nicht gelingen sollte, begaben sich der Beschuldigte und A._____, zusätzlich zur Soft-Air-Pistole, mit dem Tatmesser bewaffnet, an den Tatort, um in diesem Fall entsprechend eingreifen zu können. Dass sich D._____ während der Drohung mit der Soft-Air-Pistole denn auch tatsächlich nicht wie beabsichtigt verhielt, zeigt - 17 -