A._____ würden während der Tatbegehung zusammenwirken sowie, dass er die beiden von sich habe wegschubsen müssen, um sich von ihnen losreissen zu können, als der Beschuldigte versucht habe, ein zweites Mal auf ihn einzustechen (UA act. 2100; Protokoll Berufungsverhandlung S. 8). Diese Aussagen von D._____ sind als glaubhaft zu qualifizieren, werden sie doch teilweise durch das vorgenannte Gutachten sowie die tatnächsten Aussagen des Zeugen F._____ gestützt. So hat der Zeuge F._____ an seiner Einvernahme vom 9. Dezember 2022 angegeben, dass sich das Opfer, also D._____, welcher während mehreren Sekunden gepackt worden sei, habe befreien müssen, bevor er habe wegrennen können (UA act.