__ glaubhaft ausgeführt, dass er während der Auseinandersetzung durch A._____ an seinem Hals festgehalten worden sei (UA act. 2103), was – wie bereits vorgängig dargelegt – auch aufgrund des Gutachtens zu seiner körperlichen Untersuchung belegt ist, wurden an seinem Hals doch Zeichen stumpfer Gewalteinwirkung in Form von Hautabschürfungen gefunden (UA act. 1762). D._____ gab weiter zu Protokoll, dass er klar den Eindruck gehabt habe, der Beschuldigte und - 16 -