111 StGB erfüllt. Da sich D._____ losreissen, flüchten und in der Folge notfallmedizinisch versorgt werden konnte, hat er überlebt, weshalb es bei einem Versuch gemäss Art. 22 Abs. 1 StGB geblieben ist. 2.6.3. Entgegen der Vorinstanz ist für das Obergericht erstellt, dass der Beschuldigte in Mittäterschaft mit dem Mitbeschuldigten A._____ handelte. Zwar liegen voneinander divergierende Angaben zu den Fragen vor, wie lange es gedauert hat, bis der Beschuldigte und A._____ zu D._____ hinuntergegangen sind und dazu, ob die beiden gemeinsam oder - 15 -