Die Eindringtiefe ist unbekannt, da die körperliche Untersuchung erst nach der Wundversorgung erfolgt ist. Hervorzuheben bleibt jedoch, dass dem vorgenannten Gutachten zufolge die Eindringtiefe eines scharfen Gegenstandes für den Angreifer kaum vorhersehbar und steuerbar sei, sobald der Hautwiderstand überwunden worden sei. Insbesondere in einem dynamischen Geschehen mit Gegenwehr – wie vorliegend – sei nicht abschätzbar, welche Verletzungen durch einen Stich verursacht werden könnten (UA act.