stattfand, wurde Letztgenannter doch durch A._____ mit einer Soft-Air-Pistole bedroht und in diesem Rahmen auch an dessen Hals festgehalten. Auch beim zweiten beabsichtigten Messerstich hätte es sich um einen nicht kontrollierbaren Stich gehandelt, kam es doch zu diesem Versuch, während sich D._____ gegen den Beschuldigten und A._____ heftig zur Wehr setzte, um sich losreissen zu können. Nachdem das Tatmesser nie aufgefunden worden ist, können zu diesem keine genauen Angaben gemacht werden.