An der Berufungsverhandlung bestätigte D._____, dass A._____, den er bereits seit langer Zeit und deshalb auch gut kenne, nicht der Täter gewesen sei, welcher auf ihn eingestochen habe. A._____ sei als erste Person auf ihn zugekommen, habe dabei eine Pistole in der Hand gehalten und ihm gesagt, dass die Waffe echt sei, er solle niederknien, es sei jetzt fertig. D._____ habe A._____ gefragt, ob er ihn nun umbringen wolle (Protokoll Berufungsverhandlung S. 6 ff.). Dies steht im Einklang mit der anlässlich der Einvernahme vom 9. Dezember 2022 getätigten Angabe des Zeugen F._____, wonach er gehört habe, wie das Opfer geschrien habe: «Hast Du eine Waffe?