2150 f.; Protokoll Berufungsverhandlung S. 11) und sodann keine übermässige Belastungstendenz erkennbar ist, sind dessen Aussagen als glaubhaft zu qualifizieren. Zusammenfassend ist somit erstellt, dass anlässlich der Auseinandersetzung nebst dem Opfer D._____ lediglich der Beschuldigte und die beiden Mitbeschuldigten A._____ und C._____ anwesend waren, weshalb infolgedessen in Bezug auf das Einstechen auf D._____ lediglich eine Täterschaft dieser letztgenannten drei Personen denkbar ist.