Es kann ausgeschlossen werden, dass eine weitere Person als Täter, welcher auf D._____ eingestochen hat, infrage kommen könnte. Entgegen dem Vorbringen des Beschuldigten (GA act. 2572), waren während des Vorfalls insgesamt und somit inkl. des Opfers D._____ vier, nicht jedoch fünf Personen anwesend. Zwar führte D._____ anlässlich seiner Einvernahme vom 21. November 2022 aus, dass nebst ihm vier Personen auf dem Parkplatz gewesen seien und ihm später auch vier Personen nachgerannt seien (UA act. 2099 ff.). Anlässlich seiner späteren Einvernahme vom 22. Februar 2023 gab er jedoch korrigierend an, sich betreffend die letzte Person nicht sicher zu sein, ob diese beteiligt gewesen sei.