Hinzukommt, dass sich D._____ im Zeitpunkt, in welchem er mit einer Waffe bedroht wurde, wohl in einem eigentlichen Schockmoment befand, weshalb keine genauen Beobachtungen betreffend einen Bartwuchs zu erwarten sind. Dass er die Waffe, welche auf ihn gerichtet worden ist, dagegen gut beschreiben konnte, wie dies der Beschuldigte vorbringt (Berufungsbegründung S. 6), lässt sich damit erklären, dass diese während mehreren Sekunden direkt auf D._____ gerichtet und er mit dieser bedroht worden ist. D._____ gab denn auch an, sich mehr auf A._____ konzentriert zu haben, weil er mit ihm geredet habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 7).