Auch der weitere Mitbeschuldigte C._____ bestreitet nicht, während des Vorfalls auf dem Parkplatz gewesen zu sein, macht jedoch geltend, lediglich seinen Cousin, den Mitbeschuldigten A._____, während der Auseinandersetzung in deeskalierender Weise weggezogen zu haben (GA act. 2593; Plädoyer des amtlichen Verteidigers Bürgi an der Berufungsverhandlung S. 2).