__ mehrfach dazu aufgefordert habe, nach unten zu kommen, um dessen offenen Geldschulden zu begleichen, sei A._____ in Begleitung des Beschuldigten und des Mitbeschuldigten C._____, welche beide zeitlich leicht versetzt die Wohnung verlassen hätten, auf dem Parkplatz erschienen. A._____ habe die aufgrund ihres Aussehens mit einer echten Feuerwaffe verwechselbare Soft-Air-Pistole «Pietro Beretta» und der Beschuldigte ein Messer mit einer Klingenlänge von mindestens 12 cm bis 15 cm und einer Klingenbreite von mindestens 4 cm auf sich getragen. C._____ habe sich unbewaffnet im Hintergrund aufgehalten. Das Ziel von A._____ sei es gewesen, D._____ Angst einzujagen.