5. 5.1. [in Rechtskraft erwachsen] Die Schadenersatzforderung des Privatklägers D._____ wird auf den Zivilweg verwiesen. 5.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger D._____ unter solidarischer Haftbarkeit mit dem Mitbeschuldigten B._____ (SST.2024.157) eine Genugtuung von Fr. 15'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 13. November 2022 zu bezahlen. 6. 6.1. Das Gesuch des Privatklägers um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. 6.2. Die anteilsmässig auf den Beschuldigten entfallenden obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 4'000.00 werden dem Beschuldigten zu 7/8 mit Fr. 3'500.00 und dem Privatkläger zu 1/8 mit Fr. 500.00 auferlegt.