4. [in Rechtskraft erwachsen] 4.1. Die beschlagnahmte Soft-Air-Pistole «Pietro Beretta» inkl. Soft-Air-Kugeln wird eingezogen. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 4.2. Dem Beschuldigten werden auf Verlangen folgende beschlagnahmten Gegenstände herausgegeben: - 1 Mobiltelefon […] - 39 - - 1 Fahrzeugschlüssel […] - 1 Mobiltelefon […] - 1 Kapuzenpullover […] - 1 T-Shirt […] - 1 Herrenjacke […] Werden die Gegenstände nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen.