Der Privatkläger D._____ beantragt mit Anschlussberufung, der Beschuldigte sei zu verpflichten, ihm unter solidarischer Haftbarkeit mit B._____ eine Genugtuung von Fr. 30'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 13. November 2022 zu bezahlen (Anschlussberufungserklärung S. 2). Der Beschuldigte beantragt die Abweisung der Anschlussberufung (Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 8).