4.5. Die Landesverweisung dauert zwischen 5 und 15 Jahre. Der Beschuldigte hat u.a. eine versuchte vorsätzliche Tötung und somit eine Straftat von erheblicher Schwere begangen, wofür er zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt wird. Er hat das höchste Rechtsgut überhaupt, das Leben, in massiver Weise gefährdet und es kann ihm keine günstige Legalprognose gestellt werden. Entsprechend hoch ist das öffentliche Interesse an der Wegweisung des Beschuldigten zu veranschlagen. Insgesamt erscheint eine Landesverweisung von 10 Jahren als angemessen.