Beide Kinder besitzen die italienische Staatsbürgerschaft (eGeres CH), weshalb davon auszugehen ist, dass sie zumindest teilweise mit der italienischen Sprache und Kultur vertraut sind. Nachdem die Kinder jedoch unter der alleinigen Obhut der Kindsmutter stehen und diese den Beschuldigten im Falle einer Landesverweisung nicht nach Italien begleiten würde, steht auch fest, dass die Kinder bei der Kindsmutter in der Schweiz bleiben würden.