Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 4. September 2014 wurde der Beschuldigte wegen mehrfachen Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren zu einer Busse von Fr. 200.00 verurteilt (MIKA-Akten S. 23). Sodann wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 27. Januar 2015 wegen Verkehrsregelverletzung durch Überschreitung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit innerorts zu einer Busse von Fr. 250.00 verurteilt (MIKA-Akten S. 31). Das Verhalten des Beschuldigten weist auf einen grundsätzlich fehlenden Respekt gegenüber der Schweizer Rechtsordnung hin.