Negativ auf eine nachhaltige Integration wirken sich – nebst den vorliegend zu beurteilenden Straftaten – die zahlreichen Verurteilungen des Beschuldigten aus (siehe dazu oben). Aus seinen Migrationsakten gehen sodann noch weitere Vorstrafen hervor: Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 4. September 2014 wurde der Beschuldigte wegen mehrfachen Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren zu einer Busse von Fr. 200.00 verurteilt (MIKA-Akten S. 23).