Die Staatsanwaltschaft beantragt mit Berufung, der Beschuldigte sei gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. a StGB für 10 Jahre des Landes zu verweisen (Berufungserklärung S. 2). Der Beschuldigte beantragt die Abweisung der Berufung der Staatsanwaltschaft (Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 8).