Ausgehend von einem massgeblichen monatlichen Nettoeinkommen von rund Fr. 5'800.00 (inkl. 13. Monatslohn), einem allgemeinen Abzug in Höhe von 20 % für Krankenkasse, Steuern und notwendige Berufskosten sowie einem weiteren Abzug von Fr. 1'600.00 für die Alimente an die beiden minderjährigen Kinder (Protokoll Berufungsverhandlung S. 22; Beilagen zum Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der Berufungsverhandlung), ergibt sich ein Tagessatz von Fr. 100.00.