Der Beschuldigte hat am 13. November 2022 in Mittäterschaft mit B._____ sowie C._____ das Mobiltelefon «Apple iPhone XR» von D._____, welches dieser anlässlich des gegen ihn gerichteten Tötungsversuchs verloren hat, im Uferbereich des Flusses Y._____ entsorgt. Durch diese Sachentziehung wurde die Verfügungsmöglichkeit von D._____ über sein Mobiltelefon bis zu dessen Auffindung vier Tage später eingeschränkt. Entsprechend ist in - 27 - Relation der vom Tatbestand der Sachentziehung erfassten Erscheinungsformen von einer noch knapp leichten Verletzung des geschützten Rechtsguts auszugehen.