Verschuldenserhöhend wirkt sich hingegen wiederum aus, dass der Beschuldigte über ein hohes Mass an Entscheidungsfreiheit verfügt hat. Diesbezüglich kann auf die obigen Erwägungen verwiesen werden. Auch wenn das Verhältnis zwischen dem Beschuldigten und D._____ angespannt war, ist er nicht in die Kriminalität gezwungen worden. Insgesamt ist in Relation zum Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren von einem noch leichten Tatverschulden und einer dafür angemessenen Einsatzgeldstrafe von 30 Tagessätzen auszugehen.